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Ratgeber · Domain

Die richtige .ch-Domain: wählen, registrieren, übertragen

Die Domain ist Ihre Adresse im Netz – und gehört dem, der als Halter eingetragen ist. Wie Sie sie wählen, sicher halten und bei Bedarf mitnehmen.

Von · Stand 2. November 2026 · 3 Min. Lesezeit

Kurz gesagt

  • Die .ch-Registry ist Switch; registriert wird bei einem der rund 200 Registrare, nicht direkt bei Switch.
  • Halten darf eine .ch-Domain jede Person oder Firma – auch ohne Sitz in der Schweiz. Halter ist, wer eingetragen ist.
  • Für den Wechsel zum anderen Registrar brauchen Sie den Transfercode; verweigert der Registrar ihn, hilft Switch. Danach ist 60 Tage kein weiterer Wechsel möglich.
  • Nach einer Löschung bleibt der Name 40 Tage gesperrt und lässt sich in dieser Zeit wiederherstellen.
  • .swiss gibt es nur mit Bezug zur Schweiz und mit Prüfung des Gesuchs.

Wer .ch-Domains vergibt

Die Registry für .ch ist Switch, vom Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) damit beauftragt. Direkt bei Switch registrieren können Sie seit 2015 nicht mehr: Domains gibt es bei einem der rund 200 Registrare, die einen Vertrag mit Switch haben – viele davon in der Schweiz. Leistungen und Preise legt jeder Registrar selbst fest.

Wer eine .ch-Domain halten darf

Halten darf eine .ch-Domain jede natürliche oder juristische Person – Sie müssen weder Schweizer Bürger sein noch Wohn- oder Firmensitz in der Schweiz haben, und Switch prüft die Berechtigung nicht. Ohne gültige Schweizer Korrespondenzadresse muss der Halter auf Verlangen einer Schweizer Behörde innert 30 Tagen eine angeben, sonst kann die Domain widerrufen werden.

Wichtig für Firmen: Halter ist, wer eingetragen ist – nicht, wer die Rechnung zahlt. Lassen Sie die Domain auf Ihre Firma oder auf Sie selbst registrieren, nicht auf die Agentur.

Den Namen wählen

Laufzeit, Kündigung, Löschung

Eine .ch-Registrierung ist nach den AGB von Switch grundsätzlich unbefristet. Ihr Registrar rechnet sie in Perioden ab und kann sie auf das Ende einer Periode löschen – wer nicht zahlt oder kündigt, riskiert also die Löschung. Danach bleibt der Name 40 Tage gesperrt: In dieser Übergangsfrist kann ihn niemand anders registrieren, und der bisherige Halter kann ihn über den Registrar wiederherstellen lassen.

Den Registrar wechseln

Ein Registrar muss den Wechsel jederzeit ermöglichen. Auf Ihr Verlangen erstellt er den Transfercode (oft «Auth-Code» genannt) und gibt ihn Ihnen oder dem neuen Registrar. Verweigert er das, können Sie den Code direkt bei Switch beantragen. Nach einem Wechsel ist ein weiterer 60 Tage gesperrt. Behandeln Sie den Transfercode wie ein Passwort – wer ihn hat, kann die Domain umziehen.

Den Halter wechseln Sie über den Registrar, der die Domain verwaltet; der bisherige Halter beantragt die Übertragung.

Wer Ihre Daten sieht

Seit dem 1. Januar 2021 werden Name und Adresse von .ch-Haltern nicht mehr öffentlich angezeigt. Wer ein überwiegendes Interesse glaubhaft macht, kann sie auf Gesuch erhalten.

.swiss – nur mit Bezug zur Schweiz

Für .swiss gelten strengere Regeln als für .ch. Berechtigt sind Schweizer öffentlich-rechtliche Körperschaften, im Handelsregister eingetragene Unternehmen mit Sitz und Verwaltung in der Schweiz, Vereine und Stiftungen mit Sitz in der Schweiz und seit 2024 auch Privatpersonen mit Wohnsitz in der Schweiz oder Schweizer Bürgerrecht. Der Name braucht einen objektiven Bezug zum Gesuchsteller – etwa Firmenname oder Marke. Jedes Gesuch wird 20 Tage veröffentlicht, eine Zuteilung ist nicht garantiert.

Checkliste

Wie Pixify-AI das löst

Bei Pixify-AI registrieren wir Ihre Domain auf Ihren Namen oder Ihre Firma – Sie bleiben Halter. Kündigen Sie, nehmen Sie die Domain zu einem anderen Anbieter mit; Sie erhalten rechtzeitig alle Infos für den Transfer. Ziehen Sie mit einer bestehenden Domain um, sichern wir die vorhandenen E-Mail-Einträge und richten sie nach dem Umzug wieder ein.

Quellen

  1. BAKOM – Domain names under the «.ch» domain (FAQ)
  2. Switch – Domain-Namen allgemein (Support)
  3. Switch – Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Registrierung und Verwaltung von Domain-Namen unter «.ch» und «.li»
  4. Switch – Registrarvertrag für Domain-Namen unter «.ch» und «.li» (PDF)
  5. Switch – Registrare
  6. BAKOM – Anpassung der Regeln für die Veröffentlichung der Registrierungsdaten des Domains .ch
  7. nic.swiss – Richtlinien für die Registrierung von .swiss Domain-Namen, Ausgabe 4 (PDF)

Alle Quellen abgerufen am 19. Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Massgebend sind das Gesetz und die Angaben der Behörden – im Einzelfall hilft eine Fachperson.

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