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Pflichtangaben im Online-Shop: Was in der Schweiz gilt

Ein Online-Shop ist schnell eröffnet – und muss trotzdem ein paar Dinge zeigen, die das Gesetz verlangt. Hier steht, was Pflicht ist, was nur üblich ist und wo die Quellen stehen.

Von · Stand 26. Oktober 2026 · 5 Min. Lesezeit

Kurz gesagt

  • Nach dem UWG zeigt jeder Shop, wer dahintersteht, mit E-Mail-Adresse, erklärt die Bestellschritte, lässt Eingaben korrigieren und bestätigt jede Bestellung elektronisch.
  • Preise stehen in Franken inklusive MWST, bei messbarer Ware mit Grundpreis. Versandkosten sind im Preis oder separat beziffert.
  • Es braucht mindestens eine kostenlose, übliche Zahlungsart; Zuschläge für andere stehen beziffert da.
  • Ein gesetzliches Widerrufsrecht gibt es im Schweizer Onlinehandel nicht – freiwillig ist eines üblich. Für EU-Kundschaft gelten andere Regeln.
  • AGB und Datenschutzerklärung gehören vor die Bestellung; Streichpreise nur nach den Regeln von Art. 16 PBV.

Was das UWG verlangt

Für jeden, der im Internet Waren, Werke oder Leistungen anbietet, gilt Art. 3 Abs. 1 Bst. s des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Unlauter handelt, wer es unterlässt,

  1. klar und vollständig anzugeben, wer er ist und wie man ihn erreicht – einschliesslich E-Mail-Adresse,
  2. auf die einzelnen technischen Schritte bis zum Vertragsabschluss hinzuweisen,
  3. Mittel bereitzustellen, mit denen die Kundschaft Eingabefehler vor der Bestellung erkennt und korrigiert,
  4. die Bestellung unverzüglich elektronisch zu bestätigen.

Nicht erfasst sind Verträge, die nur per E-Mail oder am Telefon zustande kommen (Art. 3 Abs. 2 UWG). Das KMU-Portal des Bundes hält fest, dass ein Kontaktformular allein nicht genügt: Es braucht eine E-Mail-Adresse, eine Telefonnummer wird empfohlen. Für den Bestellknopf rät es zu einer eindeutigen Beschriftung wie «Kaufen» oder «zahlungspflichtig bestellen» statt «Weiter» – eine Empfehlung, kein Gesetzeswortlaut.

Preise nach der Preisbekanntgabeverordnung

Streichpreise und Rabatte

Seit dem 1. Januar 2025 gelten strengere Regeln für den Vergleich mit einem früheren eigenen Preis (Art. 16 PBV). Den Vergleichspreis müssen Sie unmittelbar vorher selbst verlangt haben, und nach der Halbierungsregel dürfen Sie ihn höchstens halb so lange zeigen, wie er galt – längstens zwei Monate. Galt ein Preis mindestens 30 Tage unverändert, ist der Vergleich zeitlich nicht begrenzt, solange der Preis danach nur weiter sinkt. Unverbindliche Preisempfehlungen sind laut SECO grundsätzlich kein zulässiger Vergleichspreis.

Kein gesetzliches Widerrufsrecht

Im Schweizer Onlinehandel gibt es kein gesetzliches Widerrufs- oder Rückgaberecht. Viele Shops gewähren freiwillig eines, oft 14 Tage. Das Obligationenrecht kennt ein Widerrufsrecht nur für bestimmte Fälle, etwa Haustürgeschäfte – nicht für den Kauf im Internet. Was bei Ihnen gilt, schreiben Sie in die AGB: ob und wie lange man zurückgeben kann und wer das Rückporto zahlt.

AGB

AGB dürfen die Kundschaft nicht unfair benachteiligen: Unlauter ist nach Art. 8 UWG, wer Bedingungen verwendet, die entgegen Treu und Glauben ein erhebliches und ungerechtfertigtes Missverhältnis zwischen Rechten und Pflichten schaffen. Das KMU-Portal empfiehlt, die AGB vor der Bestellung zugänglich zu machen – etwa mit einem Kästchen zum Bestätigen –, ungewöhnliche Klauseln hervorzuheben und die Fassung zum Vertrag aufzubewahren.

Datenschutz

Ein Shop bearbeitet Personendaten – Name, Adresse, Bestellungen. Nach Art. 19 DSG informieren Sie mindestens darüber, wer verantwortlich ist und wie man Sie erreicht, wozu Sie die Daten bearbeiten und an wen Sie sie weitergeben – etwa Zahlungsanbieter und Post. Gehen Daten ins Ausland, nennen Sie die Staaten. Wer die Informationspflicht vorsätzlich verletzt, riskiert auf Antrag eine Busse bis CHF 250'000 (Art. 60 DSG). Mehr dazu im Artikel Impressum und Datenschutzerklärung.

Kundschaft in der Schweiz gleich behandeln

Seit 2022 verbietet Art. 3a UWG das Geoblocking im Fernhandel: Kundschaft in der Schweiz darf ohne sachlichen Grund wegen Wohnsitz, Nationalität oder Zahlungsmittel weder bei Preis und Zahlung schlechter gestellt noch vom Shop ausgesperrt oder ungefragt auf eine andere Länderversion umgeleitet werden.

Verkaufen Sie auch in die EU?

Richtet sich Ihr Shop auch an Konsumentinnen und Konsumenten in der EU, gilt laut KMU-Portal zusätzlich EU-Recht. Dazu gehören in der Regel 14 Tage Widerrufsrecht ab Erhalt der Ware, mindestens zwei Jahre Gewährleistung, ein Gesamtpreis mit allen Steuern und ein klar beschrifteter Bestellknopf. Wer gezielt in die EU verkauft, lässt sich das am besten einmal von einer Fachperson prüfen.

Checkliste

Wie Pixify-AI das löst

Im Pixify-Shop entstehen AGB, Impressum und Datenschutzerklärung aus Ihren Angaben – ändern Sie die Versandkosten, ändert sich der AGB-Text mit. Preise stehen inklusive MWST mit dem richtigen Satz je Produkt, und jede Bestellung wird per E-Mail bestätigt. Lesen Sie die Texte trotzdem einmal durch: Nur Sie kennen Ihr Angebot.

Quellen

  1. Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), SR 241 – Art. 3 Abs. 1 Bst. s, Art. 3a, Art. 8
  2. Preisbekanntgabeverordnung (PBV), SR 942.211 – Art. 3, 4, 5, 8 und 16
  3. SECO – Preisbekanntgabe, Werbung sowie ausgewählte Aspekte des Lauterkeitsrechts für den Onlinehandel mit Waren (PDF)
  4. SECO – Informationsblatt PBV: Selbstvergleich (PDF, 2. Mai 2025)
  5. KMU-Portal des Bundes – Die Gesetze der Schweiz und der EU
  6. KMU-Portal des Bundes – Allgemeine Geschäftsbedingungen
  7. Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG), SR 235.1 – Art. 19 und 60

Alle Quellen abgerufen am 19. Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Massgebend sind das Gesetz und die Angaben der Behörden – im Einzelfall hilft eine Fachperson.

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